Die Fluggruppe Hasenstrick plant die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit E-Glidern, begrenzt auf 3.000 Bewegungen jährlich.

Der Flugplatz Hasenstrick, der seit Ende 2009 nicht mehr in Betrieb war, soll bald wieder belebt werden. Die Fluggruppe Hasenstrick aus Hinwil plant, den Flugbetrieb mit modernen Elektro-Gleitern (E-Glidern) aufzunehmen und damit das lautlose Fliegen zurück auf das ehemalige Flugfeld zu bringen.
Dürnten – Der Flugplatz Hasenstrick soll wieder zum Leben erweckt werden. Ein entsprechendes Gesuch wurde eingereicht. https://t.co/OpzWVCmn2c #hasenstrick #dürnten #dürnten24 #zürioberland24 #zürioberland pic.twitter.com/XHA64GqwAB
— Zürioberland24 (@zuerioberland24) March 5, 2025
Die Fluggruppe, die sich leidenschaftlich dem Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen verschrieben hat, möchte mit Elektromotoren ausgestattete Fluggeräte wie E-Hängegleiter und E-Gleitschirme einsetzen. Ziel ist es, den Betrieb unter Berücksichtigung der Umwelt und der regionalen Gegebenheiten nachhaltig zu gestalten.
Flugbewegungen und Helikopterbetrieb
Der geplante Flugbetrieb wird in einem begrenzten Rahmen stattfinden. Laut den Angaben der Fluggruppe sind für die E-Glider maximal 3.000 Flugbewegungen pro Jahr vorgesehen. Für den Helikopterbetrieb, der in Zusammenarbeit mit einem Hotelbetreiber erfolgen soll, ist eine jährliche Obergrenze von 300 Bewegungen festgelegt. Interessanterweise wird der Helikopterbetrieb nicht von der Fluggruppe selbst übernommen, sondern weiterhin vom Hotelbetreiber angeboten.
Genehmigungsprozess in vollem Gange
Die Fluggruppe hat bereits das Gesuch für Änderungen des Betriebsreglements eingereicht. Der Prozess erfolgt gemäß dem Luftfahrtgesetz und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird den Kanton Zürich sowie die relevanten Bundesstellen in das Verfahren einbeziehen.
Ab dem 5. März bis zum 4. April 2025 haben die Bürger die Möglichkeit, die entsprechenden Unterlagen einzusehen. Diese können sowohl bei der Gemeindeverwaltung von Hinwil und Dürnten als auch bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, eingesehen werden.
Wichtige Mitwirkung der Öffentlichkeit
Parallel zur öffentlichen Einsichtnahme der Betriebsänderungen wird auch das SIL-Objektblatt für das Flugfeld Hasenstrick zur öffentlichen Mitwirkung aufliegen. Dieses Dokument stellt den verbindlichen Rahmen für die bauliche und betriebliche Weiterentwicklung des Flugplatzes dar. Nach der öffentlichen Information und Anhörung der beteiligten Behörden wird das Objektblatt vom Bundesrat endgültig verabschiedet.
Der geplante Neustart des Flugbetriebs auf dem Flugplatz Hasenstrick könnte einen wichtigen Impuls für die Region setzen und das lautlose Fliegen in die Zukunft führen. Doch bis zur endgültigen Genehmigung bleibt abzuwarten, wie die Öffentlichkeit und die Behörden auf das Vorhaben reagieren werden.
Neben dem Flugplatz Hasenstrick werden auch andere ehemalige Militärflugplätze in der Schweiz, wie Buox, Mollis und St. Stephan, bald wieder in Betrieb genommen. Diese Schritte sind Teil einer umfassenden Strategie zur Dezentralisierung der militärischen Infrastruktur und zur Anpassung an neue Anforderungen.