Am Flughafen München beschlagnahmte der Zoll eine seltene Elfenbeinschnitzerei aus Mexiko, die gegen das Naturschutzgesetz verstößt.
Am Flughafen München haben Zollbeamte eine seltene Elfenbeinschnitzerei im Gepäck eines Reisenden aus Mexiko entdeckt. Die Beamten nutzten moderne Röntgentechnik, um das verbotene Souvenir aufzuspüren. Der Mann hatte das Kunstwerk offenbar als Urlaubserinnerung mitgebracht, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein.
Das Hauptzollamt München erklärte, dass solche Fälle immer wieder vorkommen. Viele Reisende nähmen exotische Andenken mit, die bei der Zollkontrolle beschlagnahmt werden müssten. Der Zoll riet dazu, stattdessen Erinnerungen und Erlebnisse aus dem Urlaub mitzubringen, da viele Mitbringsel gegen internationale und nationale Artenschutzgesetze verstoßen.
Die beschlagnahmte Ware wurde als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingestuft, das den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sicherstellt. Gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hintergrund: Handel mit geschützten Arten weiterhin problematisch
Nach Angaben des Zolls stellt der illegale Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen eine erhebliche Bedrohung für zahlreiche Arten dar. Viele seien durch diesen Handel akut gefährdet oder stünden sogar vor dem Aussterben. Strenge Einfuhrregelungen sollen diesem Problem entgegenwirken.
Discover Airlines bietet ab sofort neue Direktflüge von München nach Punta Cana an, eine attraktive Verbindung für Reisende in die Karibik. Die Flüge sollen nicht nur Urlauber ansprechen, sondern auch den Flughafen München als wichtigen Knotenpunkt für internationale Reisen stärken. Angesichts der wachsenden Beliebtheit exotischer Reiseziele betont der Zoll jedoch die Bedeutung von Bewusstsein für Artenschutz, um Souvenirs wie geschützte Elfenbeinprodukte zu vermeiden.