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Ryanairs Check-in-Panne: 1,5 Millionen € Rückerstattungen für italienische Passagiere

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Ryanair erstattet über 1,5 Millionen € an mehr als 100.000 italienische Passagiere wegen irreführender Check-in-Gebühren und verspricht klarere Richtlinien sowie getrennte Serviceoptionen für Flüge.

Ryanair-Check-in-Panne: 1,5 Mio. € Rückerstattung für Italiens Passagiere
Ein Ryanair-Flugzeug. Quelle: Markus Winkler | Pixabay

Ryanair wird über 1,5 Millionen Euro an mehr als 100.000 italienische Passagiere zurückerstatten, nachdem die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM eine Untersuchung wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingeleitet hatte. Die AGCM reagierte damit auf Beschwerden, dass Ryanair Verbraucher in Bezug auf Fristen für den Online-Check-in irreführte, was zu unerwarteten Gebühren von 55 Euro für den Check-in am Flughafen führte. Zudem wurden bei der Buchung von Hin- und Rückflügen die Optionen wie Priority Boarding und Handgepäck automatisch auf beide Strecken angewendet, obwohl Passagiere diese nur für einen Flugteil gebucht hatten.

Ryanair hat sich bereit erklärt, allen Kunden, die zwischen 2021 und 2023 die 55-Euro-Check-in-Gebühr zahlten und eine Beschwerde eingereicht haben, das Geld vollständig zurückzuerstatten. Zusätzlich bekommen alle betroffenen Kunden, die diese Gebühr in diesem Zeitraum bezahlt haben, entweder 15 Euro zurück oder einen 20-Euro-Gutschein für zukünftige Buchungen bei Ryanair.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – und für viele Passagiere sicher eine kleine Entlastung nach all den Unannehmlichkeiten.

Die Fluggesellschaft hat sich zudem zu folgenden Anpassungen verpflichtet:

  • Ermöglichung einer getrennten Auswahl von Zusatzdiensten für Hin- und Rückflüge.
  • Bereitstellung transparenterer Informationen über den Online-Check-in-Zeitraum und die Gebühren für den Flughafen-Check-in auf der Website, der App und in Buchungsbestätigungsmails.

Der Nationale Verbraucherverband ergriff eine solche Maßnahme, war aber nicht erfreut darüber, dass die AGCM trotz eindeutiger Beweise für irreführende Praktiken keine Geldstrafe gegen Ryanair verhängte.