Mit dem Ziel, schwere und vor allem terroristische Straftaten einzudämmen, hat das Bundeskriminalamt Deutschlands ab Mai dieses Jahres die rechtliche Möglichkeit erhalten, auf personenbezogene Daten von Flugpassagieren zuzugreifen. Die während der Systematisierung und Verarbeitung erhaltenen Informationen werden für 5 Jahre im so genannten Personal Name Record (PNR) gespeichert. Diese Maßnahme sollte die Transparenz des Personenverkehrs hinsichtlich seiner Personalisierung und besseren Übersichtlichkeit gewährleisten.
Der Bundestag ist ernsthaft besorgt über die schweren Verbrechen und insbesondere die Terroranschläge. Um solche Ausschreitungen in Griff zu bekommen, hat der Bundestag das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) entscheidend reformiert. Nach der angenommenen aktualisierten Regelung ist das BKA in Wiesbaden seit dem 25. Mai laufenden Jahres befugt, in die persönlichen Daten der Fluggäste Einsicht zu nehmen. Für die vollständige Verifizierung gelten alle Informationen aus dem Persönlichen Namen-Datensatz.
Dazu gehören neben dem Namen eines Fluggastes viele Indikatoren, beispielsweise vom Sitz im Flugzeug über die Route, das Hotel, die Autovermietung, Bezahlungen, bis hin zu rein persönlichen Daten wie E-Mail und Telefonnummern. Ebenfalls berücksichtigt wird die Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen. Erfasst werden auch alle Mitreisende, Geschmacksvorlieben und persönliche Ernährungsvarianten sowie zahlreiche andere Positionen, insgesamt etwa 300.
Die gesammelten Informationen über alle Flüge werden in der Zentrale der Fluggastdaten des BKA gespeichert und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Diese Daten können gegen Informationen aus anderen europäischen Ländern ausgetauscht werden und sollen nach Verlauf von 5 Jahren anonymisiert werden. Wenn die EU nur die Speicherung von Daten über Flüge zwischen bestimmten Punkten von den Orten der EU und außerhalb der EU legalisiert, hat Deutschland diese Anforderung verschärft und wird nun Informationen über alle Flüge speichern.